Jahresfischereischeine werden nur in Verbindung mit einer Vollmitgliedschaft ausgegeben.
Wir unterscheiden zwischen der Mitgliedschaft auf Probe im ersten Jahr, der Passiven Mitgliedschaft im zweiten Jahr und einer Vollmitgliedschaft.
Die Vollmitgliedschaft kann frühestens nach dem zweiten Zugehörigkeitsjahr beantragt werden.

Die Probemitgliedschaft bzw. Passivmitgliedschaft berechtigt zum Kauf von Tages – Wochenend und Wochenkarten.

Die Erlaubnisscheine werden jeweils für ein Jahr und nur an Personen mit erfolgreich abgeschlossener Fischerprüfung ausgestellt.

Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft, dann senden Sie bitte einen schriftlichen Bewerbungsantrag mit Kopie Ihres Fischereischeines an folgende Adresse:

Sportangelverein Tuttlingen
Postfach 4718
78532 Tuttlingen

Anträge müssen bis spätestens 31.10. eingegangen sein, damit sie für das kommende Jahr berücksichtigt werden.