Durchbruch erzielt: Klarstellung des Verkehrsministeriums zum Wegefahrrecht
mit Schreiben hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg die Regierungspräsidien informiert, dass die Fischereiberechtigten die öffentlichen Strassen mit dem Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zur Anfahrt an die bewirtschafteten Gewässer nutzen dürfen. 10.11.2025 Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
