Durchbruch erzielt: Klarstellung des Verkehrsministeriums zum Wegefahrrecht

mit Schreiben hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg die Regierungspräsidien informiert, dass die Fischereiberechtigten die öffentlichen Strassen mit dem Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zur Anfahrt an die bewirtschafteten Gewässer nutzen dürfen.

10.11.2025

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.

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